Unternehmenssicherheit als „Nebenjob“
Kann man Unternehmenssicherheit als Nebenjob betreiben? Und falls ja – ab wann sicher nicht mehr?
Kann man Unternehmenssicherheit als Nebenjob betreiben? Und falls ja – ab wann sicher nicht mehr?
Impressum | Offenlegung nach dem MedienG
SECFIRM e.U.
Alpenblickstraße 43
A-4060 Leonding
FB-Gericht: Linz
FN: 290880 s
UID: ATU57073838
Aufsichtsbehörde: BH Linz-Land
GISA: 15122827, 16371316, 32541885
Kammerzugehörigkeit: WKÖ, WKOÖ, Fachgruppen: Gewerbliche Dienstleister, Unternehmensberatung, Handel
Anwendbare Rechtsvorschriften: GewO: www.ris.bka.gv.at
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